Verschwundenes Aktiendepot bei der Easybank.

 

Einst gab es einen Broker in Österreich, der hieß, Direktanlage. Das wurde später die Hellobank und anschließend die Easybank. Bei der Easybank konnte ich mich nicht mehr einloggen, mein Depot war verschwunden. Auf meine Anfrage:

Guten Tag Herr ,

danke für Ihre Anfrage.

Gerne können Sie zum Zurücksetzen Ihrer eBanking PIN unseren Self-Service-Bereich unter https://hilfe.easybank.at/faq-easybank/haeufig-gestellte-fragen/ebanking-pin-vergessen nutzen.

Alternativ oder sollten Sie Ihre Verfügernummer ebenfalls benötigen, senden Sie uns einen handschriftlich unterschriebenen Auftrag per E-Mail-Anhang. Legen Sie diesem Auftrag eine aktuelle Ausweiskopie bei. Gerne übermitteln wir Ihnen anschließend Ihre neuen Zugangsdaten an Ihre uns bekannte Wohnadresse oder auf gesonderten Wunsch verschlüsselt an die uns bekannte E-Mail-Adresse.

Bitte beachten Sie, dass Kunden der ehemaligen Hello bank! zuletzt im April 2023 automatisiert neue Zugangsdaten an die Wohnadresse erhalten haben.

Freundliche Grüße
easybank Service Center

Nach einigem Hin und Her:

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr E-Mail.

Wir konnten Sie leider in unseren Stammdaten nicht finden um Ihnen neue Zugangsdaten übermitteln zu können.

Können Sie uns eventuell noch Informationen zukommen lassen die ein Konto/Depot bei der easybank oder der Ex-Hello bank! nachweisen.

Freundliche Grüße
easybank Service Center

Und anschließend:

Sehr geehrter Herr,

wir haben in unseren Systemen nochmals genauestens nach Ihrem Namen gesucht, konnten jedoch keinerlei Ergebnis vorfinden.

Gerne prüfen wir die Angelegenheit genauer, hierfür bitten wir Sie um Übermittlung einer Depotnummer, einer Verfügernummer oder einer Kontonummer/IBAN.

Freundliche Grüße

Da ich in den nächsten Monaten keinen Zugriff auf die alten Unterlagen haben würde, schrieb ich eine Beschwerde an die Finanzaufsicht.

The Financial Market Authority (FMA) received your request.

Your submitted data:

Submitted by: Mr. J
Kind of request: Complaint
Sector: Bank
Complained company: BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft
Category: Konto
Attachments

In dem Fall BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft, weil diese mittlerweile Inhaber der Easybank ist. Danach hat sich die Easybank bei mir gemeldet.

 

Sehr geehrter Herr ,

nach umfänglicher Prüfung sind wir nun auf ein Ergebnis gestoßen.

Da Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Jahre 2022 widersprochen haben und uns kein Schließungs- bzw. Übertragsauftrag übermittelt wurde, wurde das Depot unsererseits geschlossen.

Ihre Wertpapiere wurden auf ein externes Depot bei der HSBC übertragen, welches auf unseren Namen lautet.

Diesbezüglich wurden Sie sowohl von uns, als auch vom Bezirksgericht Salzburg informiert.

In der Angelegenheit sind wir vom Gericht lediglich zur Verwahrstelle bestellt. Der Erlagsgegner muss einen Antrag auf Ausfolgung beim zuständigen Gericht stellen. Dieses erlässt dann in der Regel einen Beschluss, der bspw. beinhaltet, dass wir verwahrte Wertpapiere (z.B. durch Übertrag) auszufolgen haben.

Im Detail zum Ausfolgungsverfahren:

1. Stellung des Antrags auf Ausfolgung beim Hinterlegungsgericht: Im Rahmen eines außerstreitigen Verfahrens wird über den Antrag entschieden. Parteistellung haben alle Personen, die als Erlagsgegner genannt sind. Darüber hinaus haben jene Personen Parteistellung, die rechtlich geschützte Interessen am Erlagsgegenstand haben. Ihre Rechte müssten allerdings bereits nachgewiesen sein, etwa aufgrund einer Gesamtrechtsnachfolge.

2. Entscheidung des Hinterlegungsgerichts: Die Entscheidung erfolgt mittels Beschluss, gegen den die Parteien auch nach Ausfolgung der Sache ein Rechtsmittel haben. Eine erlegte Sache kann nur ausgefolgt werden, wenn diejenigen, zu deren Gunsten hinterlegt wurde (gegenständlich die  Allianz Investmentbank AG) zustimmten und allfällige Bedingungen erfüllt wurden.

3. Rechtskräftiger Beschluss auf dessen Basis wir die Ausfolgung durchführen.

Freundliche Grüße
easybank Service Center

 

OK. Immerhin gaben Sie zu, dass ich mal als Kunde existiert habe. Aber deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Jahre 2022 widersprochen habe ich nie. Also nachgefasst.

Sehr geehrter Herr ,

nach sorgfältiger Rücksprache mit den internen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Depot bereits per 26.11.2019 gekündigt wurde.

Das Kündigungsschreiben welches damals an Sie übermittelt wurde, wurde mit “unzustellbar” an uns zurückgeschickt.

Das in weiterer Folge per Einschreiben versendete Kündigungsschreiben wurde mit “nicht behoben” an uns retourniert.

Die Information aus der letzten Mail, dass Sie den AGBs widersprochen haben und es deshalb zur Kündigung kam, ist nicht korrekt. Wir entschuldigen uns für diese falsche Information.

Die weiteren Informationen bzgl. Übertrag der Positionen ans Gericht sind jedoch korrekt.

Anbei finden Sie die Kontaktdaten des zuständigen Gerichts:

 

Also erst habe ich kein Depot. Dann, nach Beschwerde hatte ich ein Depot bei der Easybank, aber habe es angeblich gekündigt. Am Ende wird klar, die Bank hat mein Depot gekündigt, mich angeblich nicht erreicht und die Aktien gehören jetzt einem Gericht, bzw. sind an den österreichischen Staat gefallen.

Per Email wurde ich nicht informiert:

Sehr geehrter Herr ,

wir informieren Sie darüber, dass die Post an die uns bekannte [auslaendische] Postadresse versendet wurde. Kündigungen sind eingeschrieben von uns vorzunehmen und dürfen daher nicht per E-Mail versendet werden. Zusätzlich weisen wir Sie darauf hin, dass die Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen einseitig gekündigt werden darf.

Freundliche Grüße
easybank Service Center

Ab sofort solle ich mich nur noch an ein Gericht wenden

Sie müssen einen Antrag auf Ausfolgung beim zuständigen Gericht stellen. Dieses erlässt dann in der Regel einen Beschluss, der bspw. beinhaltet, dass wir verwahrte Wertpapiere (z.B. durch Übertrag) auszufolgen haben.

Im Detail zum Ausfolgungsverfahren:

1. Stellung des Antrags auf Ausfolgung beim Hinterlegungsgericht: Im Rahmen eines außerstreitigen Verfahrens wird über den Antrag entschieden. Parteistellung haben alle Personen, die als Erlagsgegner genannt sind. Darüber hinaus haben jene Personen Parteistellung, die rechtlich geschützte Interessen am Erlagsgegenstand haben. Ihre Rechte müssten allerdings bereits nachgewiesen sein, etwa aufgrund einer Gesamtrechtsnachfolge.

2. Entscheidung des Hinterlegungsgerichts: Die Entscheidung erfolgt mittels Beschluss, gegen den die Parteien auch nach Ausfolgung der Sache ein Rechtsmittel haben. Eine erlegte Sache kann nur ausgefolgt werden, wenn diejenigen, zu deren Gunsten hinterlegt wurde, zustimmten und allfällige Bedingungen erfüllt wurden.

3. Rechtskräftiger Beschluss auf dessen Basis wir die Ausfolgung durchführen.

Überhaupt könne die Easybank nicht mehr für mich tun und ich müsse mich an den ehemaligen Besitzer wenden.

Sehr geehrter Herr !

Wie bereits mehrfach mitgeteilt, müssen Sie sich bezüglich Ihrer Anfrage bitte an BNP Paribas S.A. wenden.

Die Kontaktdaten haben Sie bereits erhalten.

Wir können hier für Sie nicht mehr tätig werden. 

Freundliche Grüße
easybank Service Center

 

So weit zur Easybank.